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Aktion gegen das Töten tausender Babykatzen mitten in Deutschland!

Liebe Katzenbesitzer,

auch in diesem Frühling werden wieder Tausende von Katzenbabies geboren. Es versteht sich von selbst, dass nicht alle Katzen verschenkt oder verkauft werden können und ein neues, gutes Zuhause bekommen können. Und so werden leider immer noch tausende von kleinen Kätzchen – zum Teil sehr grausam - getötet.

Diesem Wahnsinn, der bereits gesetzlich verboten ist und mit hohen Strafen geahndet wird, möchten wir ein Ende setzen. Glücklicherweise gibt es aber auch immer mehr Landwirte und Katzenbesitzer, die einsichtig sind und ihre Katzen mittlerweile kastrieren lassen.

Auch SIE können helfen, wenn Sie Ihre Katze(n) kastrieren lassen!

Keiner mag darüber so richtig sprechen, viele scheinen davon zu wissen – es wird einfach weggesehen, es wird geschwiegen - und, das schlimmste, die meisten glauben auch noch, dass das Töten von unerwünschten Katzenkindern das normalste auf der Welt sei!

Immer wieder kommen Menschen zu uns ins Tierheim nach Rottach-Egern, die zuvor eine kleine Katze z.B. von einem Bauernhof holen wollten und dann berichten, dass der Katzenbesitzer, bei dem sie waren, keine kleinen Katzen mehr hat, da er diese bereits vor ein paar Tagen erschlagen hat (!).

Manche sagen sogar, es wäre normal, das kleine Kätzchen an die Wand geworfen, ertränkt, lebendig in Futtersilos entsorgt oder in einer Plastiktüte an den Auspuff eines Fahrzeugs gehängt werden, um dann elendig vergast zu werden. Fragt man dann den Überbringer dieser traurigen Wahrheit nach dem Namen des besagten Katzenhalters, wird stets geschwiegen. Die Leute sagen, dass sie morgen wieder kommen und uns den Namen des Katzenschlächters zukommen lassen. Am nächsten Tag hören wir dann nichts mehr, da es scheinbar peinlich ist, diesen Kindsmord an Katzen anzuzeigen.

Es handelt sich um hilflose Lebewesen, die aus Kostengründen auf brutalste Art und Weise unbemerkt getötet und entsogt werden - und das im 21ten Jahrhundert, direkt neben unserer Haustür. Und genau hier fängt der Tierschutz an, vor der eigenen Haustür, egal was der Nachbar von einem denken könnte. Zivilcourage und Menschlichkeit hilflosen Lebewesen gegenüber sollte nicht ins Abseits des Heldentums gestellt werden, sondern Hier und Jetzt von uns allen umgesetz werden.

Es kann doch nicht sein, das wir einerseits tausende von Hunden und Katzen, oftmals bereits ausgewachsene Tiere, mit großem Kostenaufwand aus dem Ausland retten, während in unserem eigenen Land unzählige Kätzchen, besonders im Frühling und Herbst getötet werden!

 

Mit dieser Aktion möchten wir "alle" Katzenbesitzer dazu bewegen, ihre Katzen kastrieren zu lassen und unverzüglich das Töten von jungen und neugeborenen Katzen einzustellen!

Zur Erinnerung:

Tierschutzgesetz der BR Deutschland in der Fassung v. 25. Mai 1998; in Kraft getreten am 1. Juni 1998

BGBl. Jg. 1998, Teil I, Nr. 30, S. 1105 ff.

Erster Abschnitt

Grundsatz

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Zweiter Abschnitt

Tierhaltung

§ 2 Artgemäße Tierhaltung

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Dritter Abschnitt

Töten von Tieren

§ 4 Tötung von Wirbeltieren

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.

Strafen:

Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft oder mit Geldstrafe belegt.

Andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden können.

Die Verfolgung der Straftaten obliegt den jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Abhilfe kann geschaffen werden durch die Kastration der Katzen

Warum kastrieren?

Um die Vermehrung von Katzen zu stoppen, die zwei bis drei mal jährlich pro Wurf zwischen drei und sechs Junge bekommen können, müssen Katzen und Kater kastriert werden. Die Verantwortung für die optimale Unterbringung und somit die Pflege, Versorgung und menschliche Zuwendung für die unzähligen Katzenjungen kann nicht mehr gewährleistet werden.

Außerdem können unkastrierte Kater bei der Deckung Viruserkrankungen, die sie durch Auseinandersetzungen mit ihren Artgenossen bekommen, auf die Katze übertragen. Ein Kater ist nämlich immer aktiv.

Kastrieren

Bei der Kastration werden der Katze die Eierstöcke und dem Kater die Hoden entfernt. Eine Sterilisation wird in der Regel nicht mehr durchgeführt.

Kosten

Die Kosten für die Kastration eines Katers sind etwa um die Hälfte geringer als für denselben Eingriff an einer Katze. Generell gilt, daß sie von Tierarzt zu Tierarzt variieren. Über die Pflege und Versorgung nach der Operation (z. B. nach zehn Tagen Fäden ziehen lassen oder der Freilauf) lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt aufklären. Mit welchem Alter darf ich meine(n) Katze/Kater kastrieren lassen? Ein Kater kann bei Frühreife ab dem fünften Monat, meist jedoch erst mit acht Monaten kastriert werden. Bei einer Katze kann die Operation im Alter von sechs bis zwölf Monaten durchgeführt werden. Bei Frühreife auch eher.

Sonstiges

Anlässlich der Kastration kann die Tätowierung des Tieres problemlos miterledigt werden. Sie kann bei Entlaufen oder Diebstahl der Katze nützlich sein.

Unkastrierte Kater leben gefährlich!

  • Durch das Setzen von Duftmarken (übelriechender Harn) machen sich unkastrierte Kater nicht gerade beliebt.
  • Manche werden deswegen von verärgerten Nachbarn sogar erschlagen oder vergiftet.
  • Auf der Suche nach einer rolligen Kätzin legen die liebestollen Kater oftmals sehr weite Strecken zurück und setzen sich dabei auf bekannten und unbekannten Wegen vielen Gefahren aus.
  • Kämpfe zwischen rivalisierenden Katern führen häufig zu gefährlichen Verletzungen. Da die Kater oftmals tage-, sogar wochenlang unterwegs sind, können Verletzungen (z.B. Abszesse) nicht behandelt werden und so zum Tod des Tieres führen.

Warum lassen Sie Ihre Katze nicht einfach kastrieren?

Selbst wo schlimmste Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bekannt wurden, hört der Tierschützer immer wieder dieselben unverständlichen Antworten auf diese Frage:

Gibt es bald keine Katzenbabys mehr?

So ähnlich lautete vor einiger Zeit eine Pressemeldung. Diese Frage war leider ebenso irritierend wie falsch. Nach Gesprächen, auch mit Tierschutzhelfern anderer Vereine, muss immer wieder festgestellt werden, dass das Katzenelend für uns alle nach wie vor ein riesiges Problem darstellt.

Viele Katzenhalter lassen auf solche Artikel hin ihre Tiere nicht mehr kastrieren. Somit kommen zu den vielen, jetzt schon nicht mehr vermittelbaren Jungtieren, immer noch neue hinzu. Die Katzenmütter sind bereits wieder trächtig, wenn ihre Jungkatzen erstmals rollig werden. Der Kreislauf des Geborenwerdens, um alsbald wieder zu sterben, ist vorprogrammiert. Ausgewachsene Katzen sind so gut wie kaum mehr vermittelbar.

Es muss lobend erwähnt werden, dass in den letzten Jahren diesbezüglich ein Umdenken eingesetzt hat. Auch viele Landwirte lassen ihre Katzen vom Tierarzt unfruchtbar machen. Leider gibt es noch immer zu viele gedanken- oder herzlose Tierhalter. Man möchte unbedingt Kätzchen, aber eigentlich nur, so lange sie klein und putzig sind. Wenn die Mutterkatze keine Milch mehr hat und nicht mehr säugen kann, beginnt das Drama. Jetzt müsste man die Kleinen füttern, aber das kostet Geld. Wenn sich nun die ersten Hungersymptome zeigen, wie Durchfall, Blähungen, eitrige Augen usw., findet sich bald ein Familienmitglied, dass das arme Geschöpf "erlöst". Unseren Informationen zufolge werden selbst kerngesunde, überzählige Tiere oft noch im Alter von drei bis vier Monaten auf die brutalste Weise getötet. Dass dies sowohl ungesetzlich als auch strafbar ist, kümmert scheinbar die wenigsten.

Die verwilderten Katzen

sind bestimmt keine Wildkatzen. Echte Wildkatzen sind in Europa fast ausgestorben. Kleine Populationen leben noch in wenigen Wildreservaten. Diese Tiere sind allerdings an Körpergröße und Lebensart anders als unsere Hauskatzen.

Die Vorfahren unserer verwilderten Hauskatzen haben auch einmal irgendwo mit Menschen gelebt. Da sie stets unter Verfolgung durch den Menschen zu leiden hatten, wurden sie ihm gegenüber scheu.

Die verwilderten Hauskatzen, die häufig auch auf Bauernhöfen, Friedhöfen oder Parkanlagen ein armseliges Leben fristen, sind im Krankheitsfalle ganz besonders hilflos. Da sie sich nicht so einfach fangen lassen, kann man diesen Tieren kaum helfen. Ihre zahlreichen Nachkommen sind ebenso scheu wie die Katzeneltern. Sie erwartet wieder nur ein Leben voller Hunger, Lieblosigkeit und Angst. Viele sterben früh an Unterernährung und Seuchen. Darum ist es ganz besonders wichtig, dass diese Katzen unfruchtbar gemacht werden und keine Nachkommen mehr zeugen können. Wenden Sie sich an die Tierschutzvereine, dort erfahren Sie, wie man scheue Katzen einfängt, bzw. mit diesen umgeht. Häufig gibt es dort auch Hilfen zur Finanzierung der Tierarztkosten.

Sind die Tiere erst einmal beim Tierarzt, sollte man außer der Kastration auch gleich andere tierärztliche Versorgungen wie Entwurmen, Ohren säubern usw. vornehmen lassen.

Bei guter Ernährung und einem warmen Unterschlupf können diese armen Wesen oft noch viele Jahre zufrieden leben.

Was tun mit den scheuen Katzenbabys?

So lange diese noch klein sind, ist es relativ einfach, sie zu zähmen. Wenn man sie einfängt, sollten sie in einem warmen Raum ohne Versteckmöglichkeiten untergebracht werden. Versorgt mit gutem Futter, kann man sie bald zum Spielen animieren. Mit einer Katzentoilette sind sie in Kürze sauber. Rasch werden sie zahm und lieb wie andere Kätzchen. Sie sind dann problemlos an tierliebe Menschen zu vermitteln.

 

Übrigens: Eine gesunde Katze ist die beste Mäusefängerin !

  • Katzenkinder brauchen eine saubere Kinderstube, vor allem auch ein ruhiges Plätzchen, wo sie vor Zug, Lärm und ganz kleinen Kindern sicher sind. Ideal wäre ein Korb mit Kissen, darauf Handtücher zum Wechseln.
  • Auch eine Kiste mit Zeitungsschnipseln ist geeignet. Die Katzenmutter sorgt dafür, dass das Nest immer sauber bleibt. Ab der 4. Woche erledigen Katzenbabys ihr Geschäft außerhalb des Nestes. Sie brauchen dann eine Katzentoilette.
  • Katzenbabys nicht mit Gewalt festhalten, sie sind kein Spielzeug - Kinder müssen dies lernen!
  • Jahr für Jahr werden unzählige unerwünschte Katzenbabys geboren. Die Kastration ist der wichtigste Schritt gegen das Katzenelend!
  • Wussten Sie, dass jährlich hunderttausende niedlicher Kätzchen auf den Müll geworfen, erschlagen oder ertränkt werden, obwohl es gesetzlich verboten ist?
  • Wussten Sie, dass das Ertränken neugeborener Kätzchen die qualvollste Todesart ist, da sich das Ersticken durch die noch schwach entwickelten Lungen sehr langsam vollzieht?
  • Wussten Sie, dass viele Katzen von herzlosen Menschen an Tierversuchslabore verkauft werden? Die unschuldigen Tiere erwartet dann ein langes, grausames Schicksal. Andere irren herrenlos und krank umher, bis sie dann an Unterernährung und deren Folgen sterben. Oder sie überstehen die ersten Monate, um dann überfahren, misshandelt oder erschossen zu werden.
  • Die wenigen "glücklichen", die überleben, werden schnell geschlechtsreif und haben, ebenso wie ihre Mütter, zwei- bis dreimal jährlich vier bis sechs Junge. Oft sind sie bei ihrem ersten Wurf nicht mal ein Jahr alt.
  • Wussten Sie, dass eine einzige gesunde Kätzin (sie kann 15 Jahre und älter werden) in ihrem Leben etwa 200 Junge gebären kann?
  • Nimmt man an, eine Katze bekommt im Jahr zweimal Nachwuchs und zwei bis drei Kätzchen pro Wurf überleben, dann ergibt das in zehn Jahren über 80 Millionen Katzen (Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V.).
  • Wussten Sie, dass eine Katzenmutter tagelang verzweifelt nach ihren Kätzchen sucht, wenn man ihr diese weggenommen hat?
  • Wussten Sie, dass eine Kätzin, wenn man ihr die Jungen zu früh genommen hat, durch die gestaute Milch sehr starke Schmerzen am Gesäuge bekommt? Es ist keine Seltenheit, dass sich dadurch Tumore bilden, die zum Tod der Katze führen können.