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Pension im Tierheim

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Vierbeinige Gäste sind herzlich willkommen!

Sie können Ihren Liebling nicht mit in den Urlaub nehmen oder können sich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen gerade nicht um Ihr Tier kümmern? In solchen Fällen übernehmen wir gerne gegen Gebühr Ihr Tier in Pension.

 

Nachfolgend einige Informationen und Voraussetzungen an die Besitzer unserer Gäste:

 

  • Die Tiere dürfen bei Abgabe in Pension keine ansteckenden Krankheiten haben

 

  • Es muss ein aktueller Impfschutz bestehen, außerdem muss der Impfass vorgelegt werden. Bei Hunden: Schutzimpfung gegen Staupe/ Hepatitis/ Parainfluenza/ Parvovirose/ Leptospirose/ Tollwut und bei Katzen: Schutzimpfung gegen Katzenseuche/ Katzenschnupfen/ Tollwut

 

  • Das Datum der letzten Entwurmung und Entflohung von Hunden oder Katzen darf nicht länger als  4 Wochen zurückliegen.

 

  • Hunde müssen haftpflichtversichert sein.

 

  • Sollte das Tier durch Erkrankung tierärztlicher Behandlung bedürfen, so wird diese durch einen vom Tierschutzverein beauftragten Tierarzt durchgeführt. Die hierfür nachgewiesenen Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

 

  • Futter wird vom Tierheim gestellt; Spezialfutter muss mitgebracht werden.

 

Es bedarf einer rechtzeitigen Anfrage (ganz besonders für Ferienzeiten), denn unsere Kapazitäten in den Stallungen, im Hundehaus und Katzenhaus sind begrenzt.

 

Melden Sie sich gerne bezüglich Ihrer Anfrage per E-Mail: info@tierheim-rottach.de oder telefonisch: 08022/5466

Aktuell können wir aufgrund fehlender Kapazität keine Hunde in Pension bei uns aufnehmen, vielen Dank für Ihr Verständnis (Stand 02/2024).

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